Inhaltsbereich: ANTWORT

Die Konfirmierten können Pate werden.

Die Konfirmierten können in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilnehmen.

Die Konfirmierten können ab 16 Jahren an den Wahlen zum Kirchenvorstand teilnehmen. Ab 16 Jahren haben sie das aktive Wahlrecht, d.h. sie dürfen wählen. Ab 18 Jahren haben sie auch das passive Wahlrecht, d.h. sie können sich zur Wahl aufstellen lassen und gewählt werden.

Die Konfirmierten können in der Gustav-Adolf-Kirchengemeinde "Teamer" werden.

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